Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
- Bei beunruhigenden aktuellen Auffälligkeiten oder gravierenden Problemen in der Entwicklung , der seelischen Situation, sowie u.a. bei schulischen Schwierigkeiten in der Leistung oder im Verhalten, die Sie selber im Familiensystem nicht mehr lösen können.
- Auf Empfehlung von Kinderärzten, Familienhelfern, sowie anderen Institutionen, wie Schule oder Kindergarten, Ergotherapeuten, die sich um die psychische Gesundheit Ihres Kindes sorgen und Auffälligkeiten in der Entwicklung oder im Verhalten des Kindes beobachtet haben.
Kinder und Jugendliche im Alter von 0-21 Jahren. Kostenübernahme s.u..
Termine nur nach telefonischer Rücksprache oder persönlicher Vereinbarung während unserer Sprechzeiten.
Sprechzeiten Mo.,Di., Do., 10.00-11.30 und Mi. 15.00-18.00
Näheres entnehmen Sie bitte der Rubrik mit dem Reiter Neuaufnahmen
Krankenversicherungskarte, Mutterpass, Gelbes Vorsorgeheft, Zeugnisse, Vorbefunde
Bei getrennten Eltern ist das Einverständnis des nicht anwesenden Elternteils nachzuweisen!
Das Erstgespräch findet gewöhnlich anfangs immer, sofern irgendmöglich ! mit der Kontaktaufnahme zum Kind in Anwesenheit der Eltern statt. Auf Wunsch können Jugendliche auch zuerst alleine mit dem Arzt oder der Therapeutin sprechen. Im weiteren Verlauf besteht seitens der Eltern oder aber auch des Kindes die Möglichkeit Themen allein mit dem Ansprechpartner zu erörtern.
Bringen Sie bitte Vorbefunde, Arztbriefe, Entwicklungsberichte, sowie das letzte Schulzeugnis, bitte bereits schon in Kopie ! Mutterpass und Vorsorgeheft zum ersten Termin mit.
Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte für das Kind mitbringen !
Um Sie und Ihr Kind anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin die Versichertenkarte des Kindes mitzuführen. Ohne gültigen Versicherungsnachweis können wir Ihnen keine Leistung anbieten.
Alle gesetzlichen Kassen bei Patienten, die bereits vor dem 18. Geburtstag bei uns in Behandlung waren, bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres, privat Versicherte bis zur Vollendung des 20. LJ.
Wir arbeiten nach den Richtlinien der Sozialpsychiatrievereinbarung. Daher müssen wir uns von Ihnen bestätigen lassen, daß Sie , bzw. Ihr Kind nicht zeitgleich in einer anderen Einrichtung, die ebenfalls über diese Vereinbarung abrechnet, in Behandlung sind.